Stipendien & Voraussetzungen
Sie können sich selbst für ein Stipendium bewerben oder vorgeschlagen werden.
1. Förderungsschwerpunkte der Stipendien
Die Stiftung fördert Master- oder Diplom-Studierende (nach dem Vordiplom), die ein Erststudium in Zukunftstechnologien oder Zukunftsthemen in mindestens einem der folgenden Bereiche absolvieren:
- Naturwissenschaften
- Ingenieurwissenschaften inkl. MINT/STEM
- Bionic, Robotic, Biotechnologie, Gentechnik
- KI/AI, VR, AR
- Medizin (nach dem Physikum)
- Medizintechnik
- Ausgewählte Zukunftsthemen aus Wirtschafts-, Rechts- und Gesellschaftswissenschaften
2. Zusätzliche Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums
Sie können sich nur für ein Master-Stipendium oder Diplom-Stipendium (nach dem Vordiplom) selbst bewerben oder von jemanden vorgeschlagen werden, wenn folgende weitere Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft (Ausnahmen für EU-Staatsbürger/innen siehe unten)
und
- Sie absolvieren oder planen ein Erststudium in Vollzeit als Master-Studium bzw. als Diplom-Studium (nach dem Vordiplom) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Hochschule in Deutschland. In Ausnahmen auch an Universities of Applied Sciences (Fachhochschulen) oder
- Sie studieren in Deutschland und planen zeitweise ein zukunftstechnologierorientiertes Auslandsstudium innerhalb oder außerhalb der EU-Staaten und möchten bis maximal 12 Monate gefördert werden (Ausland-Stipendium) oder
- Sie absolvieren oder planen einen Teil oder Ihr gesamtes Erststudium als Master-Studium an einer staatlich anerkannten Universität/Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU).
Ausnahmen für EU-Staatsbürger:innen: Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU haben, können Sie sich auch für ein Master-Stipendium bewerben, wenn Sie bereits nachweislich dauerhaft und erfolgreich in Deutschland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Hochschule in Vollzeit einen Bachelorabschluss sehr erfolgreich absolviert haben und nun in Deutschland ein erstes Master-Studium absolvieren oder absolvieren wollen.
Sie können sich leider nicht um ein Stipendium bewerben oder vorgeschlagen werden, wenn Sie sich in einem Zweit-, Zusatz-, Weiterbildungs-, Fern- oder Aufbaustudium befinden oder dieses anstreben.
3. Förderungsdauer
Die Stiftung fördert durch Stipendien mit monatlichen Zahlungen bis zu 500 Euro. Die Höchstförderungsdauer der Stipendien entspricht der jeweiligen Regelstudienzeit. Ein Stipendium wird jeweils für ein Jahr bewilligt und frühestens nach Vorlage der entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung ausgezahlt.
Nach Ablauf eines Jahres können Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung formlos einen Verlängerungsantrag stellen. Die Fortsetzung der Förderung ist vom Studiumsfortschritt und vom Studiumserfolg abhängig.
In Ausnahmenfällen kann die Stiftung die Förderungsdauer über die Regelstudienzeit hinaus verlängern. Bei Exmatrikulation entfällt die Förderung.
In Sonderfällen fördert die Stiftung Studierende auch durch die Gewährung von Sachgaben/Sachmitteln für das Studium.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.